Wenn Sie einen Vogel gefunden haben, der Ihnen verletzt, krank oder hilflos erscheint, können Sie ihn aufnehmen und in einen Karton mit Luftlöchern und mit einer
Bodeneinlage, z.B. auf ein Handtuch setzen.
Vielleicht erholt sich der Findling innerhalb kurzer Zeit oder über Nacht und Sie können ihn am Fundort freilassen.
Falls Sie Hilfe benötigen, ermitteln Sie die Ihnen nächstgelegene Auffangstation über www.wildvogelhilfe.org
Wenn Sie keine Auffang- oder Pflegestation erreichen und eine tiermedizinische Versorgung benötigen, wenden Sie sich gegebenenfalls an die nächstgelegene tierärztliche Praxis
oder an einen tierärztlichen Notdienst, deren Leistungen Ihnen aber meist in Rechnung gestellt werden. Dabei anfallende Kosten können wir nicht erstatten oder übernehmen. Sie
sind als "Besitzer*in" des Vogels dann leider auch selber für die Übernahme der Kosten verantwortlich.
Manche gefiederten Findlinge können sich noch mit ihren spitzen Krallen oder dem Schnabel wehren. Dann sollten Sie Handschuhe anziehen oder ein Handtuch o.ä. über den Vogel
legen. Wenn sich ein freilebender Vogel nicht wehrt oder nicht versucht zu flüchten, ist er meist stark geschwächt bzw. schwer verletzt oder einfach noch nicht richtig scheu.
Nackte oder kaum befiederte Jungvögel sollten zurück ins Nest gesetzt werden, falls auffindbar und möglich. Kommen die Elternvögel danach zurück zum Nest und
füttern ihren Nachwuchs weiter, ist die Rettung optimal gelungen. Kommen auch nach längerer Wartezeit keine Elternvögel zurück, kann man versuchen, solche Jungvögel bei anderen Elternvögeln
derselben Vogelart ins Nest zur Adoption dazu zu setzen.
Fast vollständig befiederte Jungvögel, die kaum noch Flaumfedern aufweisen, verlassen ihr Nest oft naturgemäß frühzeitig und machen sich auf Erkundungstour. Sie kennen noch
keine Gefahren und warten auf die nächste Fütterung durch ihre Eltern. Man sollte sie in einen sicheren Grünbereich in die Nähe des Fundortes setzen. Dort rufen sie meist nach ihren Eltern, von
denen sie dann bald wieder gefüttert werden.
Vögel haben keinen sehr empfindlichen Geruchssinn und stören sich nicht an menschlichem Geruch, so dass die Jungvögel auch nach dem Umsetzen in der Hand eines Menschen von ihren Eltern wieder
angenommen und gefüttert werden. Bitte lassen Sie Jungvögel daher möglichst in der Natur. Nur bei ihren Eltern haben sie die besten Chancen!
Man kann verlassene Jungvögel selber von Hand aufziehen. Siehe dazu hier mehr
Oft sind Handaufzuchten aber leider vergebens, da auch körperlich groß gewordene Jungvögel in Menschenhand kaum natürliches Verhalten lernen können und oft dauerhafte
Verhaltensstörungen entwickeln. Das kann bis zu gefährlicher Aggression gegenüber Menschen führen. Das NABU-Vogelschutzzentrum Mössingen lehnt daher die Aufzucht von wilden Jungvögeln in
Menschenhand überwiegend ab. Ausnahmen hiervon sind z.B. Mauersegler oder Stockenten, die eine gute Chance auf erfolgreiche Freilassung nach Handaufzucht haben.
Haben Sie den Verdacht oder sogar beobachtet, dass ein Vogel illegal verletzt oder getötet wurde, z.B. in einer Falle gefangen oder vergiftet wurde, machen Sie einige
Fotos von dem Vogel am Fundort in der Falle oder vom Giftköder. Verändern Sie nichts an dem Vogel oder an der Fundstelle. Rufen Sie bitte unter dem Notruf 110 die
Polizei und melden den Verdacht auf eine Straftat. Vergiftete Vögel, die dann noch leben, bringen Sie bitte nach Freigabe durch die Polizei sofort zu einem Tierarzt bzw. einer
Tierärztin. Gestorbene Vögel sollten an ein Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt CVUA mit einem kurzen Bericht über den Fund eingesandt werden.
Sollten Sie einen toten Vogel gefunden haben, der an einer Infektion (z.B. Geflügelpest) gestorben sein könnte, benachrichtigen Sie bitte das zuständige Kreisveterinäramt,
das sich um die Abholung kümmert. Sie können einen toten Vogel auch an ein Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt CVUA mit einem kurzen Bericht über die Fundumstände einsenden. Wenn Sie den
Vogel innerhalb Baden-Württembergs gefunden haben, können Sie ihn auch uns bringen. Wir veranlassen dann alles Weitere.
Sollten Sie einen verletzten oder toten Vogel unter einem Mast einer Stromfreileitung oder unter einer Windenergieanlage gefunden haben, kann es sich um ein
Unfallopfer handeln. Bitte notieren Sie sich von dem Mast oder von der Anlage die Nummer und Betreiberfirma, die meist auf einem Schild am Mast stehen.
Machen Sie bitte Fotos von der Fundstelle und vom Vogel. Sie können uns den Vogel bringen, wenn Sie ihn innerhalb Baden-Württembergs gefunden haben, wir kümmern uns dann um
weitere Maßnahmen.
Bitte bringen Sie in anderen Bundesländern oder im Ausland gefundene Vögel in die nächstgelegene zuständige Einrichtung innerhalb des betreffenden Bundeslandes bzw. vor Ort. Siehe
www.wildvogelhilfe.org
Trägt der gefundene Vogel einen Ring am Fuß oder eine andere Markierung (z.B. Halsring, Flügelmarke, Sender auf dem Rücken), können Sie ihn uns gerne melden oder bringen. Wir
versuchen dann, die Herkunft zu ermitteln.
Möchten Sie einen in Baden-Württemberg gefundenen Vogel zu uns bringen, erfahren Sie hier mehr
In jedem Fall ist es hilfreich, wenn Sie vom Vogel am Fundort ein Foto machen und es uns per E-Mail zusenden. Bilder sprechen oft mehr als Tausend Worte. Hier ein Vogel, der an einem Stacheldraht
ums Leben kam.